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   VG Gießen, 27.02.1998 - 5 G 30411/98.A(2)   

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https://dejure.org/1998,13918
VG Gießen, 27.02.1998 - 5 G 30411/98.A(2) (https://dejure.org/1998,13918)
VG Gießen, Entscheidung vom 27.02.1998 - 5 G 30411/98.A(2) (https://dejure.org/1998,13918)
VG Gießen, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 5 G 30411/98.A(2) (https://dejure.org/1998,13918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 AsylVfG, § 36 AsylVfG
    Familienasylantrag ist wegen nicht rechtskräftiger Asylablehnung des Stammberechtigten nicht offensichtlich unbegründet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Aussetzung einer Abschiebung; Annahme ernstlicher Zweifel bei einer Abschiebungsandrohung; Gründe für die Annahme und Gewährung eines Familienasyls; Aussetzung des Asylverfahrens eines Familienasylantragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.1998 - 5 G 30411/98
    Denn nach den genannten Bestimmungen entfällt das vorläufige Bleiberecht des Asylbewerbers nunmehr nicht erst dann, wenn das Verwaltungsgericht sich von der Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes überzeugt hat - wovon das Bundesverfassungsgericht noch in seinem Urteil vom 02.05.1984 (NJW 1984, 2028) ausgegangen ist -, sondern bereits dann, wenn das Gericht an der Richtigkeit der Entscheidung keine ernstlichen Zweifel hat (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, NVwZ 1996, 678, 679).

    Ernstliche Zweifel i.S.d. Art. 16a Abs. 4 S. 1 GG, § 36 Abs. 4 S. 1 AsylVfG liegen nur vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, daß die Maßnahme - d.h. der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen vor einer bestandskräftigen Entscheidung über das Asylbegehren - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, a.a.O., 680).

  • BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 35.96

    Familienasyl für in Deutschland geborene Kinder asylberechtigter Eltern

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.1998 - 5 G 30411/98
    Diese Bestimmung gewährt den im Bundesgebiet geborenen Kindern einen Anspruch auf Familienasyl unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Geburt vor oder nach der Anerkennung der Eltern (BVerwG, Urteil vom 13.05.1997, NVwZ 1997, 1137).

    Insbesondere ist auch die von dem Kind eines Asylberechtigten, das in Deutschland nach dessen Antragstellung, aber vor dessen Anerkennung geboren worden ist, gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 26 Abs. 1 Nr. 3 AsylVfG zu wahrende Frist von zwei Wochen nach der Geburt für die Stellung des Familienasylantrags (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 13.05.1997, a.a.O.) eingehalten worden.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.1998 - 5 G 30411/98
    Denn nach den genannten Bestimmungen entfällt das vorläufige Bleiberecht des Asylbewerbers nunmehr nicht erst dann, wenn das Verwaltungsgericht sich von der Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes überzeugt hat - wovon das Bundesverfassungsgericht noch in seinem Urteil vom 02.05.1984 (NJW 1984, 2028) ausgegangen ist -, sondern bereits dann, wenn das Gericht an der Richtigkeit der Entscheidung keine ernstlichen Zweifel hat (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, NVwZ 1996, 678, 679).
  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.1998 - 5 G 30411/98
    So ist auch, soweit die Gewährung von Familienasyl an die Bestandskraft der den Anspruch vermittelnden Asylberechtigung anknüpft, das Verfahren hinsichtlich der Familienmitglieder, denen Familienasyl zu gewähren wäre, bis zur Rechtskraft der Entscheidung für den diesen Anspruch Vermittelnden auszusetzen (siehe hierzu Renner, in Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl. 1993, § 26 AsylVfG Rn. 6, Heilbronner, AuslR, § 26 AsylVfG Rn. 13, HessVGH, Urteil vom 25.1.1991, 12 UE 3213/88, S. 15).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2011 - 22 L 1405/11

    Offensichtlichkeitsurteil venire contra factum proprium Familienasyl

    Vielmehr hat das Bundesamt den Asylantrag eines Antragstellers, der sich auch auf die Gewährung von Familienasyl oder Familienflüchtlingsschutz bezieht, entweder bis zur Rechtskraft der Ablehnung des Asylantrages des potentiellen Stammberechtigten auszusetzen oder - soweit dieser nur als einfach unbegründet abgelehnt worden ist - ebenfalls als einfach unbegründet abzulehnen, vgl. VG Gießen, Beschluss vom 27. Februar 1998 5 G 30411/98.A , juris; Hailbronner, Ausländerrecht, § 30 AsylVfG Rdn. 17 m.w.N.
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